Geschäftsnummer: | 24.441 |
Eingereicht von: | - |
Einreichungsdatum: | 22.08.2024 |
Stand der Beratung: | - |
Zuständigkeit: | Parlament |
Schlagwörter: | Ständerat; Geschäftsreglement; Ständerates; Anträge; Abgabe; Thema; Abwesenheit; Abstimmungen; Vaterschaftsurlaub; Entschuldigungsgr |
Das Geschäftsreglement des Ständerates ist so anzupassen, dass mehrere Anträge auf Abgabe einer Erklärung nach Art. 27 GRS zum gleichen Thema gegeneinander ausgemehrt werden. Zudem ist auch im Ständerat die Abwesenheit bei Abstimmungen im Rat wegen Vaterschaftsurlaub als Entschuldigungsgrund gemäss Art. 44a Abs.6 GRS vorzusehen.
Das Verfahren zur Behandlung von Anträgen für Erklärungen soll geklärt werden. Im Ständerat können nebst den Kommissionen auch die Ratsmitglieder Anträge für Erklärungen des Rates einreichen, während im Nationalrat dieses Recht nur Kommissionen zusteht. Das Verfahren ist in beiden Räten gleich geregelt und führt im Ständerat zu Unklarheiten, wenn mehrere Anträge auf Abgabe von Erklärungen zum gleichen Thema vorliegen. Diese Unklarheit soll behoben werden.
Im Rahmen der Vorlage 20.437 Handlungsfähigkeit des Parlamentes in Krisensituationen verbessern beschlossen die Räte, dass neu auch Abwesenheiten aufgrund von Vaterschaftsurlaub zum Bezug von Taggeldern berechtigen sollen. Die entsprechende Anpassung von Art. 3 Abs. 3 des Parlamentsressourcengesetzes[1] trat am 4. Dezember 2023 in Kraft. Im Nationalrat wurde auch das Reglement angepasst, um den Vaterschaftsurlaub neu als Entschuldigungsgrund aufzunehmen (Art. 57 Abs.4 Bst.e GRN). Im Ständerat wurde das Reglement nicht angepasst. Dies soll nun erfolgen.
[1]SR 171.121 ; (AS 2023 483; BBl 2022 301 433)